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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

 
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 Zur aktuellen Diskussion um die Quellen-TKÜ siehe hier:

 

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Pressemitteilung Nr. 79/2009 vom 15. Juli 2009

 

Beschluss vom 16. Juni 2009 – 2 BvR 902/06 –

 

Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig

 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete.

Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch

diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.

 

 

 

Das Zugangserschwerungsgesetz (BGBl. S. 78), welches die Blockade von kinderpornografischen Inhalten ermöglichen sollte, ist am 23. Feb. 2010 in Kraft getreten , nachdem der Bundespräsident es - offenbar eher über-raschend für die Bundesregierung - wenige Tage zuvor unterzeichnet hatte. Nun ist es wohl das erste Gesetz der Bundesrepublik überhaupt, welches durch ministerielle Weisung von Anbeginn an in seiner wesentlichen Funktion nicht angewandt wird. Durch Erlass des BMI wurde der Präsident des BKA angewiesen, vorläufig (für die Dauer eines Jahres) keine Sperrlisten zu erstellen, indem dieser entgegen § 1 Abs. 2 ZugErschwG zu fingieren hat, dass in jedem gegebenen Fall Maßnahmen zur Löschung eines Angebots im Internet über Kinderpornografie erfolgversprechend seien - obgleich der Gesetzgeber (!) selbst davon ausging, dass es in bestimmten Staaten außerhalb der EU Angebote gibt, für die es keine erfolgversprechenden Maßnahmen gibt, um deren Löschung herbeizuführen.

Diese Fingierung einer von der Bundesregierung festgelegten Annahme, welche sich diametral gegen den Willen des Gesetzgebers der letzten Legislaturperiode richtet, könnte möglicherweise mit verschiedenen verfassungsrechtlichen Grundsätzen kollidieren; insbesondere dürfte die Gewaltenteilung nicht eingehalten sein.

Nachdem aber das Parlament in seiner Gesamtheit diesen Eingriff bislang erduldete, ist nun aktuell in der Regierungskoalition auf politischen Druck des FDP-Partners vereinbart worden, das Gesetz wieder abzuschaffen. Der Gesetzgebungsprozess zur Abschaffung des Gesetzes ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

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