Wichtige Urteile und Beschlüsse
• BGH, Urteil vom 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Strafbarkeit der Verbreitung der Ausschwitz-Lüge
im Internet
• BGH, Urteil vom 27. 06. 2001 - 1 StR 66/01
Veröffentlichung und Weitergabe kinderpornografischer Fotos im Internet als „Verbreiten“ und „Zugänglichmachen“ im Sinne von §§ 176a, 184 StGB
• BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06
Auch mit der betriebssystembedingten Speicherung im Cache-Speicher
erlangt der Benutzer Besitz an den abgespeicherten Daten (hier
Kinderpornografie).
• BGH, Urteil vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider nach § 99 StPO !
• BVerfG, Urteil vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider nach §§ 94 ff. StPO !
• BVerfG, Urteil vom 2.03.2010 - 2 BvR 256/08, 263/08, 586/08 -
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig!
• BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 -
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluß
• BGH, Anfragebeschluß vom 18. März 2010 - 4 StR 555/09 -
Anfrage wegen Strafbarkeit nach § 202a StGB bei Auslesen des Magnetstreifens von EC-Karten
Zwischenzeitlich hat der 3. SS mitgeteilt, dass er an seiner Entscheidung aus 2005 (NStZ 2005, 566) insoweit nicht mehr festhält. Die anderen Senate des BGH haben mitgeteilt, dass ihre Rechtsprechung der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegensteht. Allerdings ist der 1. SS meinem Vorschlag gefolgt, dass nach Ansicht des Senats in der Speicherung auf der Magnetkarte nur dann keine Sicherung gesehen werden kann, sofern das Auslesen mit einem im regulären Handel (keine Graumarktprodukte) erhältlichen Softwareprodukt bewältigt werden kann!